Eine Scheidungsfolgenvereinbarung dient ausschließlich dazu, die sogenannten Scheidungsfolgesachen zu regeln und wird deshalb im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe geschlossen. Dadurch wird vermieden, dass über sie durch richterlichen Beschluss entschieden wird.
Bei den Scheidungsfolgesachen handelt es sich insbesondere um
- den Unterhalt
- das Sorge- und Umgangsrecht
- die Zuweisung der Wohnung und des Hausrats
- den Zugewinnausgleich